Schutz des Grundwassers vor Kontamination durch bauliche Maßnahmen
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) legt strenge Anforderungen an den baulichen Schutz von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe fest. Ziel ist es, ein Austreten schädlicher Flüssigkeiten in Boden oder Gewässer zu verhindern. Zentral sind flüssigkeitsdichte Flächen, Auffangwannen und Rückhalteeinrichtungen, die ein unkontrolliertes Versickern oder Abfließen ausschließen. Bau- und Abdichtungsmaterialien müssen chemisch beständig und mechanisch belastbar sein, damit sie den gelagerten Medien langfristig standhalten. Das WHG verlangt zudem eine fachgerechte Entwässerung: Niederschlagswasser von Lagerflächen ist so zu führen, dass es nicht mit wassergefährdenden Stoffen in Kontakt kommt oder ordnungsgemäß behandelt wird. Auch die statische Stabilität der Anlagen ist zu gewährleisten, um Risse und Leckagen zu vermeiden. Regelmäßige Prüfungen der baulichen Dichtheit sowie dokumentierte Instandhaltungsmaßnahmen sichern die dauerhafte Funktionsfähigkeit. So trägt der bauliche Gewässerschutz wesentlich zum Erhalt sauberer Wasserressourcen bei.
DUCON als WHG-Dichtschicht mit einer Dicke von nur 55 mm
DUCON bietet mit einem 55 mm dünnen Aufbau die ideale Lösung für die Ausbildung einer WHG-konformen Dichtschicht, sowohl für Neu- als auch für Bestandsbauten. Die geringe Schichtdicke ermöglicht es, auf vorhandene Bodenflächen und Aufkantungen aufzubauen ohne nennenswerte Reduzierung des Auffangvolumens. Die allgemein bauaufsichtlich zugelassene DUCON-Dichtschicht (Zulassungs-Nr. Z-74.1-89) bietet zudem eine hohe Beständigkeit gegen mechanische Belastungen und ist als einziges System für den gerissenen Zustand (Zustand II) zugelassen.
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