Wasser ist ein schützenswertes Gut der Allgemeinheit und wird deshalb zum Schutz gegen nachteilige Veränderungen, wie beispielsweise Verschmutzung, staatlicherseits überwacht. Das Wasserhaushaltsgesetz ist ein zentrales Instrument, die Nutzungen zu regeln und zu kontrollieren. Das Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe macht grundsätzlich bauliche Schutzvorkehrungen erforderlich, deren Eignung jedoch nachgewiesen sein muss.
Die Eignung von DUCON® als WHG-Dichtschicht ist durch eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachgewiesen. Damit können die erforderlichen baulichen Schutzvorkehrungen ohne die sonst üblichen Abdichtungssysteme (in der Regel unter Einsatz organischer Chemie), sondern z. B. mit dem Bestandsbeton als mineralisches Verbundsystem ausgeführt werden.